Unberechtigtes Mitwirkenlassen von Spielern höherklassiger Mannschaft im Spiel der
Kreisliga SK Nr. 129 durch FSV Bennstedt. Einspruch LSG Ostrau hatte Erfolg, Spielwertung
für LSG Ostrau als gewonnen, Ordnungsstrafe gegen Bennstedt ausgesprochen.
Urteil Nr. 195
Unberechtigtes Mitwirkenlassen eines Spielers, nicht erfolgte Nachmeldung beim
Staffelleiter. Wertung des Spieles für Gegner LSG Kütten als gewonnen. Ordnungsstrafe
gegen BW Wallwitz ausgesprochen.
Sind diese Spielwertungen schon rechtskräftig und in der aktuellen Tabelle berücksichtigt? Denn für die betreffenden Mannschaften geht es ja noch um den Aufstieg in die KOL.