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1

Freitag, 11. April 2008, 09:17

Aufgefallen - Sportgerichtsurteile

Wenn man sich auf unserer KFV-Seite mal die gesamten Urteile anschaut, wird einem auffallen, daß zu jeder Sperrstrafe eine zusätzliche Geldstrafe ausgesprochen wird. Dies ist laut Rechtsordnung möglich aber nicht zwingend notwendig. Natürlich soll und muß ein Spieler, welcher einen Platzverweiß erhalten hat, für seine Unsportlichkeit bestraft werden. Wenn aber hier neben den Sperrstrafen in jeden Urteil Geldstrafen von über 50,00 € ausgesprochen werden, fehlt mir jegliches Verständnis und es entsteht der Eindruck, daß auf Kosten der Spieler das KFV Budget aufgestockt werden soll. Nun werden einige sagen:"Der hat ja immer was zu meckern", aber man sollte dieses Thema schon mal diskutieren, zumal es auch anders geht und für viele unserer Freizeitkicker 50,00 € eine Menge Geld ist. Für gleiche Delikte wird von höheren Instanzen (Landessportgericht) im punkto Geldstrafe viel humaner geurteilt. Wer`s nicht glaubt, kann sich bei www.fsa-online.de unter den Button Sportgericht informieren. Hier ist von sechs veröffentlichten Urteilen nur einmal eine Zusatzgeldstrafe ausgesprochen wurden und dies bei vergleichbaren Delikten. Zur Wahrung der einheitlichen Rechtssprechung und der Verhältnismäßigkeit sollte sich das KFV Sportgericht bei seinem zukünftigen Urteilen an die Rechtssprechung an die höheren Instanzen anlehnen. Auch wenn die Kasse des KFV nicht mehr so voll wird, unseren Freizeitkickern im Kreis, welche bestimmt nicht unsportlicher sind wie im Land, würde es freuen.

Sven S.

Administrator

Beiträge: 466

Wohnort, Straße: Merseburg, Lippeweg 5

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2

Freitag, 11. April 2008, 12:06

zu den Sportsurteilen steht nur jedesmal, dass eine Ordnungsstrafe ausgesprochen wurde, aber nicht genau in welcher Form diese ausfällt.

3

Freitag, 11. April 2008, 16:10

Hallo Sven,

neben den üblichen Sperrstrafen gibt es als Ordnungsstrafe nur das Mittel der Geldstrafe. Wenn Du mir nicht glaubst, frag betroffene Vereine oder mach Dich beim Sportgericht des KFV kundig.

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