Beispielkatalog für zu meldende sicherheitsrelevante Vorkommnisse
Art des Vorkommnisses
Rassismusdelikt
• unabhängig von Zeitpunkt, Ort, Beteiligten & Konsequenzen immer als
sicherheitsrelevantes Vorkommnis einzustufen
und damit
•grundsätzlich zu melden
Diskriminierung
•unabhängig von Zeitpunkt, Ort, Beteiligten & Konsequenzen immer als
sicherheitsrelevantes Vorkommnis einzustufen
und damit
•grundsätzlich zu melden
Pyrotechnik
•unabhängig von Zeitpunkt, Ort, Beteiligten & Konsequenzen immer als
sicherheitsrelevantes Vorkommnis einzustufen
und damit
•grundsätzlich zu melden
Zuschauer im Innenraum / auf Spielfeld
•unabhängig von Zeitpunkt, Ort, Beteiligten & Konsequenzen immer als
sicherheitsrelevantes Vorkommnis einzustufen
und damit
•grundsätzlich zu melden
Werfen von Gegenständen
Einstufung als sicherheitsrelevantes Vorkommnis und damit zu melden, wenn
•Wurfgeschosse gezielt auf Aktive auf Spielfeld gerichtet werden
•eine massive Anzahl an Wurfgeschossen geworfen wird (z.B. geplante,
organisierte Aktion)
keine Einstufung als sicherheitsrelevantes Vorkommnis und damit nicht zu melden, wenn
•Wurfgeschosse keinen direkten Einfluss auf das Spielgeschehen / den
Spielverlauf haben (z.B. vereinzelte emotionale Aktionen)
•Es sich bei den Wurfgeschossen um für Personen ungefährliche Gegenstände
handelt und keinen direkten Einfluss auf das Spielgeschehen / den
Spielverlauf haben (z.B. Papierschnipsel, Pappbecher, Schals etc.
Gewaltdelikt
Einstufung als sicherheitsrelevantes Vorkommnis und damit zu melden, wenn
•Gewaltdelikt direkten Einfluss auf das Spielgeschehen / den Spielverlauf hat
(Spielunterbrechung / Spielabbruch)
•wenn es sich um größere / erkennbare Auseinandersetzungen im
Zuschauerbereich handelt
keine Einstufung als sicherheitsrelevantes Vorkommnis und damit nicht zu melden, wenn
•es sich um sogenannte Tätlichkeiten / Fouls im Rahmen des Spielgeschehens
handelt (Meldung erfolgt über Spielbericht)
•es sich um kleinere / private Auseinandersetzungen (gegenseitiges Schubsen,
Ohrfeige etc.) handelt ohne direkten Einfluss bzw. ohne direkten
Zusammenhang zum Spielgeschehen / Spielverlauf etc.
Beispielkatalog für zu meldende sicherheitsrelevante Vorkommnisse |3|3|
Konsequenzen
Spielabbruch
unabhängig von Zeitpunkt, Ort & Beteiligten, Einstufung als sicherheitsrelevantes Vorkommnis
einzustufen und damit zu melden, wenn
• Spielabbruch auf Grund eines oder mehrerer der o.a. Vorkommnisse
keine Einstufung als sicherheitsrelevantes Vorkommnis und damit nicht zu melden, wenn
• Spielabbruch auf Grund von technisch-organisatorischen oder
Witterung s bedingte n Gegebenheiten (z.B. Unbespielbarkeit des Platzes,
Unwetter, Flutlichtausfall etc.)
Spielunterbrechung
unabhängig von Zeitpunkt, Ort & Beteiligten, Einstufung als sicherheitsrelevantes
Vorkommnis einzustufen und damit zu melden, wenn
•Spielunterbrechung auf Grund eines oder mehrerer der o.a. Vorkommnisse
keine Einstufung als sicherheitsrelevantes Vorkommnis und damit nicht zu melden,
wenn
•Spielunterbrechung auf Grund von technisch-organisatorischen oder
witterungsbedingten Gegebenheiten (z.B. kurzzeitiges Unwetter,
vorübergehender Flutlichtausfall etc.)
Diese Weisungen des KFV Saalekreis wurden in Anlehnung der Weisungen des FSA und dessen NOV
übernommen.