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Sven S.

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Freitag, 15. August 2008, 13:05

Anweisungen und Hinweise für das Spieljahr 2008/09

  1. Von den Schiedsrichtern im Bereich des FSA wird erwartet, dass sie als
    Schiedsrichterpersönlichkeiten alles tun, was ihrer Leistungsentwicklung und zugleich dem Ansehen
    der Schiedsrichter dienlich ist.
  2. Die positive Kommunikation mit Spielern, Trainern, Vereins- und Verbandsfunktionären bleibt ein
    wichtiges Gebot bei der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Spiele.
  3. Das Einwirken des 1. Assistenten auf das Verhalten auf den Trainerbänken hat konsequent,
    regelkonform und angemessen zu erfolgen. Deeskalation steht vor Konfrontation!
  4. Das Handeln der Schiedsrichter ist durch Kooperation, Prävention und Konsequenz geprägt, um dem
    Geist des Regelwerkes und Fairplay zu entsprechen.
  5. Auf dem Spielfeld ist das Fußballspielen zu fördern und die Spielmacher zu schützen. Konsequent ist
    gegen das Treten, insbesondere das gestreckte Bein, egal von welcher Seite es angesetzt wird, gegen
    Grätschen und den unsportlichen Ellenbogeneinsatz einzuschreiten. Die Verwarnung ist in diesen
    Fällen zwingend zum Einsatz zu bringen. Wird dabei die Gesundheit der Spieler in hohem Maße
    gefährdet, kann es zwingend nur die Rote Karte geben. Dies gilt ebenso für den Ellenbogenschlag und
    den Kopfstoß jeglicher Art.
  6. Höchste Aufmerksamkeit gilt den immer perfekter vorgetragenen Schauspieleinlagen, insbesondere
    in Strafraumnähe und Strafraum. Alle diese Versuche sind ebenso konsequent mit Gelb zu ahnden.
    Eine eindeutige Wahrnehmung ist dabei aber Grundvoraussetzung.
  7. Alle Unarten des Zeitschindens sind schon im Ansatz zu unterbinden. Wer nach dem Pfiff des
    Schiedsrichters den Ball nicht unverzüglich frei gibt (Ballaufnahme mit der Hand, sich vor den Ball
    stehen, den Ball wegstoßen, …), ist zwingend mit Gelb zu bestrafen.
  8. Über besondere Vorkommnisse ist der zuständige Schiedsrichteransetzer und Schiedsrichterobmann
    noch am Spieltag zu informieren. Sind Zusatzberichte erforderlich, müssen diese zwingend im
    Spielberichtsbogen angekündigt werden.
  9. Stellen Witterungsbedingungen eine Gefahr für die ordnungsgemäße Spieldurchführung dar, ist der
    Kontakt zu den Vereinen, dem zuständigen Staffelleiter und Schiedsrichteransetzer aufzunehmen, um
    unnötige Anreisen aller Beteilgten zu vermeiden.
  10. Bei Abmeldungen gegenüber dem DFB/NOFV ist grundsätzlich auch der Ansetzer des FSA zu
    benachrichtigen.
  11. Änderungen persönlicher Daten, die auch im DFBnet erfasst sind, müssen unverzüglich an die
    Geschäftsstelle des LV zur weiteren Veranlassung gemeldet werden.
  12. Grundsätzlich ist der Schiedsrichter für das einheitliche und angemessene Auftreten des Teams
    verantwortlich. Seine Festlegungen bei der Vorbereitung des Spiels ist Folge zu leisten. Der
    Schiedsrichter trägt auch die Verantwortung während der Auswertung des Spiels durch den
    Beobachter bzw. für die Nachbereitung des Spiels.
  13. In der Verbandsliga wird der elektronische Spielbericht weiter geführt. Der bisherige
    Spielberichtsbogen bleibt dabei weiterhin erhalten. Die Schiedsrichter erhalten die dafür erforderliche
    Berechtigung.
  14. Die Handlungsanweisungen bei Rassismus- und Gewaltdelikten sind strikt einzuhalten.

Sven S.

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Freitag, 15. August 2008, 13:11

Beispielkatalog für zu meldende sicherheitsrelevante Vorkommnisse

Beispielkatalog für zu meldende sicherheitsrelevante Vorkommnisse
Art des Vorkommnisses

Rassismusdelikt
• unabhängig von Zeitpunkt, Ort, Beteiligten & Konsequenzen immer als
sicherheitsrelevantes Vorkommnis einzustufen
und damit
•grundsätzlich zu melden

Diskriminierung
•unabhängig von Zeitpunkt, Ort, Beteiligten & Konsequenzen immer als
sicherheitsrelevantes Vorkommnis einzustufen
und damit
•grundsätzlich zu melden

Pyrotechnik
•unabhängig von Zeitpunkt, Ort, Beteiligten & Konsequenzen immer als
sicherheitsrelevantes Vorkommnis einzustufen
und damit
•grundsätzlich zu melden

Zuschauer im Innenraum / auf Spielfeld
•unabhängig von Zeitpunkt, Ort, Beteiligten & Konsequenzen immer als
sicherheitsrelevantes Vorkommnis einzustufen
und damit
•grundsätzlich zu melden

Werfen von Gegenständen
Einstufung als sicherheitsrelevantes Vorkommnis und damit zu melden, wenn
•Wurfgeschosse gezielt auf Aktive auf Spielfeld gerichtet werden
•eine massive Anzahl an Wurfgeschossen geworfen wird (z.B. geplante,
organisierte Aktion)
keine Einstufung als sicherheitsrelevantes Vorkommnis und damit nicht zu melden, wenn
•Wurfgeschosse keinen direkten Einfluss auf das Spielgeschehen / den
Spielverlauf haben (z.B. vereinzelte emotionale Aktionen)
•Es sich bei den Wurfgeschossen um für Personen ungefährliche Gegenstände
handelt und keinen direkten Einfluss auf das Spielgeschehen / den
Spielverlauf haben (z.B. Papierschnipsel, Pappbecher, Schals etc.

Gewaltdelikt
Einstufung als sicherheitsrelevantes Vorkommnis und damit zu melden, wenn
•Gewaltdelikt direkten Einfluss auf das Spielgeschehen / den Spielverlauf hat
(Spielunterbrechung / Spielabbruch)
•wenn es sich um größere / erkennbare Auseinandersetzungen im
Zuschauerbereich handelt
keine Einstufung als sicherheitsrelevantes Vorkommnis und damit nicht zu melden, wenn
•es sich um sogenannte Tätlichkeiten / Fouls im Rahmen des Spielgeschehens
handelt (Meldung erfolgt über Spielbericht)
•es sich um kleinere / private Auseinandersetzungen (gegenseitiges Schubsen,
Ohrfeige etc.) handelt ohne direkten Einfluss bzw. ohne direkten
Zusammenhang zum Spielgeschehen / Spielverlauf etc.
Beispielkatalog für zu meldende sicherheitsrelevante Vorkommnisse |3|3|
Konsequenzen

Spielabbruch
unabhängig von Zeitpunkt, Ort & Beteiligten, Einstufung als sicherheitsrelevantes Vorkommnis
einzustufen und damit zu melden, wenn
• Spielabbruch auf Grund eines oder mehrerer der o.a. Vorkommnisse
keine Einstufung als sicherheitsrelevantes Vorkommnis und damit nicht zu melden, wenn
• Spielabbruch auf Grund von technisch-organisatorischen oder
Witterung s bedingte n Gegebenheiten (z.B. Unbespielbarkeit des Platzes,
Unwetter, Flutlichtausfall etc.)

Spielunterbrechung
unabhängig von Zeitpunkt, Ort & Beteiligten, Einstufung als sicherheitsrelevantes
Vorkommnis einzustufen und damit zu melden, wenn
•Spielunterbrechung auf Grund eines oder mehrerer der o.a. Vorkommnisse
keine Einstufung als sicherheitsrelevantes Vorkommnis und damit nicht zu melden,
wenn
•Spielunterbrechung auf Grund von technisch-organisatorischen oder
witterungsbedingten Gegebenheiten (z.B. kurzzeitiges Unwetter,
vorübergehender Flutlichtausfall etc.)

Diese Weisungen des KFV Saalekreis wurden in Anlehnung der Weisungen des FSA und dessen NOV
übernommen.

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