Hallo,
ich bekam die Tage per Mail eines Users eine Frage zwecks einer Entscheidung für das Spielen nach einer Gelb-Roten Karte (in Sachsen). Ich habe mal die genannten Vereine mit XXX, YYY und ZZZ demarkiert, sodass hier die Maihnung neutral behandelt wird. Also hier der Inhalt dazu:
Ich bin Mannschaftsleiter vom XXX, einer Bezirksligamann-
schaft im Sächs. Fußballverband und hätte mal eine Frage an Dich, weil offen-
bar bei uns im Verband eine Grundsatzfrage nicht geklärt zu sein scheint.
Am Samstag, d. 21.11.2009 bekamm ein Spieler vom YYY 1. im
Landesligaspiel gegen den ZZZ eine Gelb-Rote Karte gezeigt und wurde des
Feldes verwiesen.
Dieser Spieler wurde jedoch einen Tag später, also am 22.11.2009 im Bezirks-
ligapunktspiel YYY 2. - gegen XXX erneut einge-
setzt.
Diesbezüglich schreibt mir der Staffelleiter unserer Bezirksliga wörtlich:
Dieses Problem ist leider nicht in der Spielordnung geregelt. Nach Rück-
sprache mit anderen Staffelleitern haben wir diesen Standpunkt erarbeitet:
Ich wurde, also der Staffelleiter, von YYY schon im Vorfeld kontaktiert
und kann dazu nur sagen, da es die Spielordnung nicht verbietet, so darf
dieser Spieler meiner Meinung nach eingesetzt werden, aber für den
Einsatz des Spielers ist der Verein verantwortlich. Sollte es zu Sportgericht
gehen und dieses entscheidet anders, so hat man mit Zitronen gehandelt.
Mehr kann ich dazu nicht sagen", so der Staffelleiter.
Was hältst Du davon, ist das ein Wink die Sportgerichte anzurufen und wie
ist das bei Euch geregelt?
Wie seht ihr die Haltung des Staffelleiters?